Soforthilfe Sport – fünf Millionen zusätzlich für existenzgefährdete Sportvereine
Die Landesregierung wird auch weiterhin existenziell in Not geratene Sportvereine mit der Soforthilfe Sport unterstützen.Dafür hat der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages mit Beschluss vom 3. Februar 2021 zusätzliche Mittel in Höhe von fünf Millionen Euro bereitgestellt. Bedingung für die Gewährung der Soforthilfe ist ein durch die Corona – Pandemie verursachter Liquiditätsengpass, der zu einer Existenzgefährdung des Vereins in Form einer drohenden Zahlungsunfähigkeit führen könnte. Antragsberechtigt sind alle Vereine, die über eine Mitgliedsorganisationen (Sportbund oder Sportfachverband) dem Landessportbund NRW angeschlossen sind. Diese Hilfe können notleidende Sportvereine bis zum 15. März 2021 über das Förderportal des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen online
beantragen – schriftliche Anträge sind nicht möglich! Rückfragen können an soforthilfe-sport@lsb.nrw. gestellt werden.
Weitere INFOS unter dem beigefügten Link https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/soforthilfe-sport-fuenf-millionen-euro-zusaetzlich-fuer-existenzgefaehrdete