Integration von Flüchtlingen – Bundesfreiwilligendienst im Sport ab jetzt möglich
Angesichts des anhaltenden starken Zustroms von Geflüchteten und Asylsuchenden in Deutschland wird deutlich, dass kurzfristige Maßnahmen zur Flüchtlingshilfe als auch ihre langfristige Integration dringend erforderlich sind. Um Kommunen bei dieser Aufgabe zusätzlich zu unterstützen, hat der Bund im Rahmen des Flüchtlingsgipfels am 24. September verabredet, das ehrenamtliche Engagement zu stärken und den Bundesfreiwilligendienst um bis zu 10.000 neue Stellen pro Jahr bis zum 31.12.2018 aufzustocken.
Auch die Sportjugend NRW prüft hierfür den Bedarf und erhält über das Kontingent der Deutschen Sportjugend zusätzliche Plätze im Bundesfreiwilligendienst (BFD) für die Flüchtlingsarbeit im Sport. Diese zusätzlichen Plätze müssen allerdings möglichst in den nächsten drei Monaten sehr schnell besetzt werden. Bereits ab dem 01.12.2015 können Freiwillige ihren Dienst antreten.Gesucht werden Einsatzstellen die kurzfristig Stellen in der Arbeit mit Flüchtlingsbezug einrichten möchten und ggf. auch schon Freiwillige kennen die diesen Dienst im BFD antreten können. Der BFD mit Flüchtlingsbezug wird möglich für:
a. Einen BFD besetzt mit einem Geflüchteten
Flüchtlinge aus unsicheren Herkunftsstaaten dürfen in allen anerkannten Einsatzstellen eingesetzt werden. Voraussetzung ist außerdem das Vorliegen einer Beschäftigungserlaubnis, da ansonsten keine Sozialversicherung erfolgen kann.
b. Einen BFD für Flüchtlinge
In Deutschland Lebende, die ihren BFD im erweiterten Sinne mit Flüchtlingsbezug leisten, d.h. Personen unterstützen, die sich direkt mit dem Thema Flüchtlingsbezug beschäftigen.
Flüchtlingsarbeit“ wird sehr breit definiert. Die Organisation von Sportangeboten für Flüchtlinge im Verein, die Organisation zusätzlicher Angebote im Verein, die „besonders“ Flüchtlingen zu Gute kommen, die Organisation und Durchführung von Fahrdiensten für Flüchtlinge (z.B. aus dem Flüchtlingsheim zur Sportstätte), die Koordination von Ehrenamtlichen, die sich um Flüchtlinge bemühen – das soll alles möglich sein.
Die Rahmenbedingungen dazu wurden vom Bund maximal flexibel verändert:
· Die Freiwilligen erhalten nach den bekannten Regelungen ein Taschengeld und werden zur Sozialversicherung angemeldet.
· Die wöchentliche Dienstzeit auch für die U27 jährigen wird flexibilisiert.
· Die Einsatzkostenpauschale für die monatliche Eigenbeteiligung der Einsatzstellen wird in diesem Sonderprojekt deutlich gesenkt und beträgt nach Staffelung der Einsatzzeiten:
39 Stunden: 200,–€
30 Stunden: 150,–€
20 Stunden: 100,–€
· Es wird eine besondere pädagogische Betreuung und Begleitung sowohl über die Einsatzstelle wie auch über die Sportjugend NRW gewährleistet.
· Es werden verbindliche Fortbildungen, Qualifizierungen und Lehrgänge in der Thematik der Flüchtlingsarbeit angeboten. Diese Angebote werden passgenau dem Aufgabenprofil und den Freiwilligen angepasst.
· Minderjährige sind grundsätzlich nicht zugelassen.
Rückfragen unter vorstand@gsv-swisttal.de