Mit einer E-Mail der Gemeinde Swisttal vom 05.10.2022 wurden die Swisttaler Sportvereine über die beschlossenen Richtlinien und der damit verbundenen Antragsfrist informiert. Die Antragsfrist auf Gewährung von Mitteln aus der erhöhten Sportpauschale endet am 31.10. des Vorjahres für das Folgejahr. D. h. die Antragsfrist für die Gewährung der Mittel aus der erhöhten Sportpauschale für das Jahr 2023 hat bereits am 31.10.2022 geendet. Die Richtlinien sowie der Antragsvordruck waren der E-Mail beigefügt. Im Rahmen der Vorstandssitzung des Gemeindesportverbandes am 21.11.22 mussten wir feststellen, dass erstaunlich wenig Anträge seitens der Vereine gestellt waren, So eine Situation hatten wir noch nie. Sollte die Antragsstellung „untergegangen“ sein? Auf Anregung des GSV hat die Gemeinde die Frist verlängert und heute alle Vereine angeschrieben und die neuen Richtlinien nebst Antragsvordruck erneut beigefügt. Danke dafür. .
Wichtig: Die Anträge sind durch die Swisttaler Sportvereine zunächst an die Gemeinde zu richten.