Zeitlicher Rahmen ihres Projektes
Kommen Sie mit ihrer Projektidee auf uns zu. Gemeinsam mit Ihnen klären wir die Förderfähigkeit und unterstützen Sie beim Ausfüllen der Bewerbungsunterlagen. Erfüllt ihr Antrag alle formalen Kriterien, bewertet unser Lenkungskreis ihr Projekt und entscheidet über die Förderung. Der Lenkungskreis setzt sich aus Akteuren der Region, von öffentlicher Seite, Wirtschafts- und Sozialpartnern sowie Privatpersonen, zusammen.
- Bewerbungsphase
Nehmen Sie mit ihrer Projektidee Kontakt zum Regionalmanagement für eine Beratung auf und reichen Sie den Projektbewerbungsbogens mit Kosten- und Finanzplan fristgerecht beim Regionalmanagement ein. - Projektauswahl
Der Lenkungskreis entscheidet nun anhand des Projektbewertungsbogens über ihren Antrag und wählt diesen im Idealfall, vorbehaltlich der Bereitstellung der Fördermittel durch das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen und der Bereitstellung der Kofinanzierung, zur Förderung aus. - Abschluss Weiterleitungsvertrag
Nun können Sie ggf. Ihren Antrag vervollständigen und dann den Weiterleitungsvertrag zwischen Ihnen und der LAG Voreifel – Die Bäche der Swist e.V. unterzeichnen. Achtung: Mit der Umsetzung des Projektes darf erst nach Unterzeichnung des Weiterleitungsvertrages begonnen werden! - Umsetzung und Abrechnung
Ihr Projekt kann beginnen. Während der Umsetzung sollten Sie stetig mit dem Regionalmanagement in Kontakt bleiben. Die Kosten müssen Sie vorfinanzieren. Auszahlungsanträge können jedoch laufend zu festgelegten Stichtagen beim Regionalmanagement eingereicht werden. Frist zur Einreichung der letzten Abrechnungsunterlagen ist der 15.11.2024. - Verwendungsnachweis
Nach erfolgreicher Umsetzung müssen Sie einen Verwendungsnachweis als Ergebnisdokumentation über Ihr Projekt erstellen.