Förderprogramme 2017

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Förderprogramme 2017:

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Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Sportvereine,
wir freuen uns Ihnen mitteilen zu dürfen, dass auch in diesem Jahr (2017)  41.000 Euro für die Sportvereine
im Rhein-Sieg-Kreis bereitgestellt werden.

Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW fördert wie im vergangenen Jahr das Engagement der Sportvereine, die Kooperationsmaßnahmen in den Bereichen Ganztag und Kindertageseinrichtungen durchführen. Zusätzlich werden auch in diesem Jahr Projekte im Bereich Inklusion gefördert. Für Kooperationen im schulischen Ganztag und Kindertageseinrichtungen stehen 33.000 Euro und für Initiativen im Bereich Inklusion im Sportverein 8.000 Euro zur Verfügung.

Pro Verein ist eine Pauschalförderung in Höhe von 1.000 € möglich.

Im Anhang finden Sie alle notwendigen Unterlagen für die Antragsstellung, die für die Berücksichtigung bis zum 01.04.2017 vollständig ausgefüllt dem Kreissportbund Rhein-Sieg schriftlich vorliegen müssen.

Bitte stellen Sie immer auch den „Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn“. Dieser befähigt die Maßnahme zur Förderung ab Antragsdatum. Ohne diesen Antrag darf die Förderung der Maßnahme erst ab Zustellung des Zuwendungsbescheides beginnen. Dieser folgt in der Regel erst 8-10 Wochen später.

Fördervoraussetzungen finden Sie in der beigefügten Konzeption. Dazu zählen u. a. die Mitgliedschaft beim Kreissportbund Rhein-Sieg und die Gemeinnützigkeit des Sportvereins.

Weitere Informationen und die Antragsformulare finden  Sie auf der Homepage des Kreissportbundes.

Formulare und Informationen:  http://www.ksb-rhein-sieg.de/1000×1000.472.0.html