Einstellung des Sportbetriebes im November 2020 – Mitteilung der Gemeinde Swisttal
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß § 9 der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Sportbetrieb in der Gemeinde Swisttal ab Montag, 02.11.2020, einzustellen.
Für den Sport bedeutet dies, dass alle öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbäder sowie Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen nicht genutzt werden können.
Aus diesem Grund werden sämtliche Sportanlagen, -hallen, und -plätze ab dem 01.11.2020 für alle Vereine und Sportarten verbindlich geschlossen. Die Schließung ist zunächst bis zum 30.11.2020
angeordnet. Bitte informieren Sie Ihre Übungsleiter und Sportler umgehend. Über die Aufhebung der Schließung werden wir Sie zum gegebenen Zeitpunkt informieren.