Aktualisierung der Coronaschutzverordnung gültig ab dem 30.05.2020
Die angekündigte geänderte Fassung der Coronaschutzverordnung wurde heute veröffentlicht. Die wesentlichen Änderungen / Lockerungen ab dem 30. Mai 2020:
- Ab sofort wieder erlaubt ist die „nicht-kontaktfreie Sportausübung“ im Freien auch ohne Mindestabstand, wenn die Gruppengröße 10 Personen nicht übersteigt
- Ebenfalls wieder erlaubt ist der Wettkampfbetrieb im Freizeit- und Breitensport unter Vorlage eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes, das aber aus unserer Sicht vom entsprechenden Fachverband kommen wird, der den Wettkampfbetrieb wieder aufnehmen will. Hier muss sich der Verein also nicht darum kümmern. Aber auch hier gilt: Zunächst nur im Freien und bei einer max. Gruppengröße von 10 Personen
- Sportfreianlagen dürfen von bis zu 100 Zuschauern betreten werden
- Hallenbäder können ihre Bahnenschwimmbecken für den Schwimmsport öffnen (Details siehe Anlage zur CoronaSchVO Kapitel VIII)
- In den Sommerferien sind Freizeiten für Kinder und Jugendliche möglich
- Sportfeste und ähnliche Veranstaltungen sind weiterhin bis mindestens 31. August 2020 untersagt
Nachfolgend der link zur Coronaschutzverordnung in der aktuellen Version – für den Sport am wichtigsten ist § 9
https://www.ksb-rhein-sieg.de/fileadmin/co_system/rhein-sieg/media/Downloads/Aktuelles/CoronaSchVO_Fassung_30-05-2020_mit_Anlage_Hygienekonzepte.pdf