Hiermit lädt der Vorstand des Gemeindesportverbandes Swisttal e.V. zur Mitgliederversammlung 2022
am 20.05.2022, 19.00 Uhr ins Dorfhaus Swisttal – Strassfeld,Antoniusstr.115 ein.
TAGESORDNUNG
- Begrüßung und er Eröffnung der Versammlung
- Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung
- Billigung der Tagesordnung
- Grußwort Gemeinde Swisttal
- Rechenschafts-/Sachstandsbericht des Vorstandes
- Bericht des Schatzmeisters
- Bericht der Kassenprüfer
- Aussprache zu den Berichten
- Entlastung des Vorstandes
- Neuwahl des gesamten Vorstandes
- Anliegen der Vereine
- Taekwondo Swisttal – Unterstützung bei Kosten der vereinseigenen Sportstätte aus der Sportpauschale der Gemeinde Swisttal
- SSV Heimerzheim – „Dirt Bike Parcours“ für Heimerzheim
- Verschiedenes
Zu TOP 4 – Die Gemeinde wurde mit der Einladung gebeten im Grußwort auszuführen, welche Maßnahmen im Bereich der Sportstätten im Rahmen des Wiederaufbauplanes nach der Flut vom 14.July 2021 ergriffen werden und wie die weitere Planung im Bereich Sportstätten ist.
Zu TOP 5 – Im Rahmen der Berichterstattung erfolgt die Übergabe der Plaketten moderne Sportstätten an die jeweiligen Vereine
Zu TOP 10 – Alle drei aktuellen Vorstandsmitglieder sind Gründer des GSV und damit seit 7 Jahren im Amt. Der Vorstand benötigt DRINGEND Unterstützung für die anstehenden Aufgaben. Der GSV tagt ca. 10 x Jahr in Präsenz, der Rest des erforderlichen Austausches wird fernmündlich, per Mail oder WhatsApp erledigt. Es ist hohe Zeit, die Arbeit des GSV auf mehrere und in der Perspektive auch jüngere Schultern zu verteilen, um dem Sport in Swisttal eine gute Perspektive zu erhalten. Die Zusammensetzung des Vorstandes ist in § 6 unserer Satzung geregelt. Diese ist in Kopie beigefügt. Weitere INFOS werden gern unter vorstand@gsv-swisttal.de oder 0177 7950441 gegeben
Ergänzende Angaben:
- Pro Verein sollte dieses Mal nur eine Vertreterin / einen Vertreter vor Ort sein.
- Anträge von Mitgliedern, die zusätzlich auf die Tagesordnung gesetzt werden sollen, müssen spätestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich oder per Mail beim Vorsitzenden eingereicht werden und sind den Mitgliedern mindestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung schriftlich oder per Mail bekanntzugeben.
Es gelten die am 20.05.2022 gültigen Regeln der Coronaschutzverordnung NRW.