Der Gemeindesportverband fordert die Prüfung einer Förderung aus den Sportstättenbauförderrichtlinien durch die Gemeinde Swisttal, zu finden im Ministerialblatt (MBl.NRW.) Ausgabe 2018 Nr.30 vom 12.12.2018, Seite 659 – 702. Aus Sicht des GSV könnte diese Richtlinie einschlägig sein. Die Fördersätze von bis zu 90 % sind ausgesprochen attraktiv. Swisttal kann mit einem Förderantrag zeigen, dass Leistungssport in einer Flächengemeinde möglich ist und unterstützt wird!!! Diese Richtlinie tritt zum 31.12.2023 außer Kraft.
Die komplette Richtlinie findet Ihr in unserem Servicebereich.